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Montag, 15. Februar 2010

Klagewahn!?

Gibt es im Augenblick in den Medien eine Kampagne, Hartz IV-Empfänger nur noch als Sozialschmarotzer zu bezeichnen? Man gewinnt langsam den Eindruck, dass Westerwelles Leistungsträger zum Angriff auf Solidarprinzipien unserer Gesellschaft blasen. So lese ich in der Zeitschrift Cicero - Magazin für politische Kultur [sic] - den Artikel Der Hartz IV-Klagewahn von Thore Barfuss.

Seine Aussagen sind für die genannte Situation typisch: "Hier greift ein Phänomen um sich, das der Unterschicht eine weitere Einnahmequelle eröffnet: Die Hartz-IV-Klage. Wie lange aber ist der deutsche Steuerzahler noch bereit, sich auf seine eigenen Kosten verklagen zu lassen". Wieviel Zynismus steckt schon in diesem Teasertext! "Unterschicht" und "Hartz-IV-Empfänger" sind identisch; mit der zusätzlichen "Einnahmequelle" zeigt sich der Schmarotzer schon gierig und faul. Dass der Anlass für diese Klagen meistens falsche Bescheide sind, fällt unterm Tisch. Außerdem ist auch der Hartz-IV-Empfänger Steuerzahler und dieser wird normalerweise auch nicht verklagt, sondern die Arbeitsagenturen.

Barfuss fragt weiter: "Wie ist es um die Moral jener Hartz-IV-Empfänger bestellt, die lieber den eigenen Geldgeber verklagen, als ihre Energie für die Jobsuche zu verwenden?" Und: "Deutschland macht es den Klägern viel zu einfach. Aus der notwendigen Möglichkeit auch ohne eigenes Kapital zu klagen, um unrechtmäßige Entscheidungen aufzuheben, ist eine weitere Möglichkeit geworden, mehr Geld (und sei es noch so wenig) vom Staat abzugreifen. Es wird zugelassen, dass Nicht-Steuerzahler die Steuerzahler auf deren Kosten verklagen, um am Ende mehr Geld von ihnen zu bekommen."

Möglicherweise sind dem Autor die genannten zwei- oder dreistelligen Summen, um die es geht zu poppelig. Er möge mal versuchen, seine hier dargestellte Arroganz bei den augenblicklichen Regelsätzen der "Prozesshansels" durchzuhalten. Schließlich sollte er mal über den Begriff des "Rechtsstaates" nachdenken und vielleicht kommt er dann zum dem Ergebnis, dass Rechtsstaatlichkeit kein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre aus einer Kosten-Nutzen-Analyse ist.

Aber nur vielleicht.

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