Dann sollte man den Bericht von Stiftung Warentest hier genauer lesen:
Die Postbank gewährt Tausenden von freien Handelsvertretern detaillierten Einblick in Millionen Girokonten ihrer Kunden. Damit will sie den Verkauf ihrer Produkte fördern. Laut Datenschutzbehörde von Nordrhein-Westfalen ist das verboten.
Wie man sich dagegen wehren kann, beschreibt Udo Vetter in seinem lawblog. Der dort veröffentlichte Brief darf übrigens auch als Musterbrief verwendet werden.
Ich mache hier keine Werbung für den Koalitionvertrag zwischen CDU, CSU und FDP. Eher dafür, dass man auch die Fakten kennt, bevor man anfängt zu stänkern.
Deswegen hier der Link dazu - sehr gut aufbereitet. Interessant hier die Aussage zur Vorratsdatenspeicherung:
Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken.
Ab und zu möchte man gerne wissen, wer oder was sich hinter einer IP-Adresse verbirgt. Dies hat nichts mit Datenschnüffelei zu tun. Eher im Gegenteil: Denn seit ich auf meinem lokalen Webserver einen FTP-Zugang eingerichtet habe, wird die Logdatei mit den FTP-Zugriffen immer größer und größer. Diese "Angriffe" versuchen mit Benutzernamen wie "admin", "sysop", "sql" usw. einen ungeschützten FTP-Zugang zu erreichen.
Die Seite utrace.de stellt hierfür einen guten Service zur Verfügung. Anhand der IP-Adresse werden die entsprechenden Informationen angezeigt und auch der Standort des jeweiligen Servers via GoogleMaps übermittelt.
Interessant ist, dass ein Großteil der "Angreifer" wirklich aus China kommt.
Wie schlimm muss ein Werbespot sein, wenn sogar die BILD-Zeitung diesen so beschreibt, dass der einen "menschenverachtenden Kern" enthalte, der das Boulevardblatt herabwürdige. "Bild"-Leser würden dadurch als dumm, primitiv und kaum des Lesens mächtig abqualifiziert.
Dies wurde 2005 von der taz als Kinospot geschaltet:
Die Verbreitung wurde per einstweiliger Verfügung gestoppt. Nun ist das Verfahren bis in die letzte Instanz gegangen. Humorvolle oder ironische Anspielungen in der Werbung sind laut BGH erlaubt, wenn der Konkurrent damit nicht dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgegeben wird. Das Karlsruher Gericht hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg auf, das den 70-Sekundenfilm untersagt hatte.
Der durchschnittliche Zuschauer erkenne, dass es sich bei der Darstellung um eine humorvolle Überspitzung handele, mit der die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten geweckt und nicht die BILD-Zeitung oder deren Leserschaft pauschal abgewertet werden solle.
Über Twitter kommt soeben der Hinweis, dass Attac Medien im Rahmen der Aktionswoche zum bedingungslosen Grundeinkommen in Mönchengladbach unterwegs war und ein entsprechendes Video ins Netz gestellt hat. Man kann über diese Forderung sicherlich geteilter Meinung sein - die Statements der befragten Parteien sind ohne Polemik und gehen sehr offen auf die Fragestellungen ein. Interessant ist der Kommentar des Moderators zum Schluss des Videos, der darauf hinweist, dass die FDP nicht zu einem Gespräch bereit war. Hoffentlich ist das kein schlechtes Omen!